Unternehmensanteile versichern

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern, sagte Benjamin Franklin, Gründervater der USA. Und ersterer kommt leider oft unerwartet. Und nie zum richtigen Zeitpunkt.

Was passiert, wenn ein Unternehmenspartner stirbt?

Wenn du Unternehmenspartner bist, empfehlen wir, dich mit diesem Thema rechtzeitig auseinander zu setzen. Allzu oft zerbrechen Firmen infolge mangelhafter Vorbereitung auf die Abdeckung der finanziellen Ansprüche von erbberechtigten Personen.

Die Anteile einer GmbH sind nämlich vererblich. Die Beteiligung an einer GmbH zum Beispiel, gehört zum Privatvermögen und fällt im Todesfall in die Erbmasse. Der Tod des bzw. eines der Gesellschafter hat keine Auswirkungen auf die Gewerbeberechtigung der Gesellschaft. Verstirbt der gewerberechtliche Geschäftsführer, ist binnen 6 Monaten ein neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen.

Unternehmensanteile sind vererblich

Die Unternehmensanteile fallen allerdings den Erben zu. Stellen diese das Erbe in Rechnung, stellt das die verbleibenden Unternehmenspartner vor eine große, finanzielle Herausforderung.  Deshalb müssen Unternehmensanteile immer versichert werden.

Wie ist dein Unternehmen auf die Deckung von Pflichterbteilen vorbereitet? Hast du dir schon einmal Gedanken gemacht, wie die Pflichtanteile von Erbberechtigten eines verstorbenen Geschäftspartners aus dem Unternehmen bezahlt werden können? Ein komplexes Thema, das wir in Kooperation mit unseren Notaren beherrschen.

Vereinbare einen Termin mit uns und wir erledigen dieses Thema gemeinsam. Todsicher, sozusagen.

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Patrick Egger

Emanuel Erlacher